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Alltagsunterstützung

UNSERE

Hilfe im Haushalt

Wenn es nicht mehr möglich ist oder einfach zu viel für Sie und Ihre Angehörigen wird, sind wir da und unterstützen Sie tatkräftig im Haushalt.

Unsere Alltagshelfer unterstützen sowohl bei der Haushaltsorganisation als auch bei der Durchführung der täglichen Haushaltsaufgaben. Diese beinhalten z.B. einkaufen gehen, die Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen, Mahlzeiten zubereiten, Geschirr spülen, das Verrichten von täglich anfallenden Reinigungsarbeiten, Abfallentsorgung und Wäschepflege. Ihre Haushaltshilfe teilt sich die Arbeit im Haushalt nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen selbstständig und eigenverantwortlich ein.

Hauswirtschaftliche Leistungen auf einen Blick:

  • Putzen der Räumlichkeiten

  • Waschen und Bügel

  • Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten

  • Einkäufe

  • Behördengänge

Alltagsbegleitung

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Lebensqualität von hilfsbedürftigen und pflegebedürftigen Menschen zu verbessern, um ein möglichst schönes Leben in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten

Mit unseren Alltagsbegleitern können sich hilfsbedürftige Menschen ein Stück Mobilität und Gesellschaft zurückholen. Gerade wenn es um eine körperliche Beeinträchtigung, oder gar Demenz geht, kann unsere Alltagsbegleitung helfen. Ob zum Arzttermin, Post, Bank oder anderen Terminbegleitungen stehen unsere Alltagsbegleiter Ihnen und Ihren Liebsten gerne zur Seite.

Unsere Betreuungsleistungen im Überblick

  • Freizeit Begleitung

  • Gemeinsam Einkaufen gehen

  • Begleitung zum Arzt

  • Vorlesen und Spiele spielen

  • Kinderbetreuung

Schon gewusst?

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung.

Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden. Der Betrag ist daher explizit dazu gedacht sich durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst entlasten zu lassen.

Alltagsbegleitung
Hilfe im Haushalt
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