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Pflegeservice nach Ihren individuellen Anforderungen – jetzt mehr erfahren!

Wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit bedarfsgerecht betreut sind.

Werden Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig – eine Situation, die oft plötzlich eintritt – stellt sich die Frage nach der richtigen Pflege. Je nach Ausprägung der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Versorgung weiterhin in der gewohnten Umgebung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Die erfahrenen und einfühlsamen Mitarbeiter*innen unseres Pflegediensts garantieren Ihnen eine professionelle Betreuung unter Einbezug Ihres Haus- oder Facharztes in den eigenen vier Wänden. Wie die Versorgung gestaltet wird, richtet sich nach Ihren individuellen Anforderungen. Mit unserem Pflegeservice bieten wir vielfältige Unterstützungen in jeder Situation, mit dem Ziel, dass Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in der gewohnten Umgebung leben können.

Wählen Sie die passenden Leistungen aus unserem Pflegeservice aus

Unser perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Pflegeservice umfasst folgende Bereiche:

Pflegeberatung

Was kommt bei Pflegebedürftigkeit auf Sie und Ihre Angehörigen zu? Welche Rechte haben Sie? Welche Gelder stehen Ihnen zu? In einer unabhängigen Pflegeberatung klären wir alle offenen Fragen und bereiten die folgenden Schritte gemeinsam vor.

Alltagshilfe

Ob Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Freizeitgestaltung, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege – wir stellen die Seniorenbetreuung sicher, die Sie oder Ihre Angehörigen brauchen. Im Mittelpunkt steht die Alltagsgestaltung. Dazu gehören unter anderem Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder der Besuch kultureller Veranstaltungen.

Jetzt Kontakt zum Pflegedienst aufnehmen

Haben wir Ihr Interesse an unserem Pflegeservice geweckt? Wünschen Sie weitere Informationen? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage! Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie eine Nachricht über das Kontaktformular. Gemeinsam finden wir das Angebot, das perfekt zu Ihren Ansprüchen in der pflegerischen Versorgung passt.

Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI

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